Detailanalyse

Steuervorteile im Detail

Sonderabschreibung §7b EStG und degressive Abschreibung §7 Abs. 5a EStG – Die historisch einmalige Kombination für nachhaltige Immobilien-Investments

Hintergrund: Warum diese Förderung?

Wohnraummangel und Klimaziele

Deutschland steht vor zwei großen Herausforderungen: dem akuten Wohnraummangel und den ambitionierten Klimazielen. Um beide Probleme anzugehen, hat die Bundesregierung historisch einmalige Steueranreize für den Bau nachhaltiger Wohngebäude geschaffen.

Die Zahlen sprechen für sich:

  • 400.000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt Deutschland
  • 40% der CO₂-Emissionen entstehen durch den Gebäudesektor
  • Klimaneutral bis 2045 – das Ziel erfordert energieeffizientes Bauen
  • QNG-Standard als Qualitätsmerkmal für nachhaltige Gebäude

Politische Weichenstellung

Mit dem Wachstumschancengesetz (März 2024) und der Verlängerung der Sonderabschreibung §7b EStG hat die Politik klare Signale gesetzt: Investitionen in nachhaltigen Wohnraum werden maximal gefördert.

Gesetzliche Grundlagen im Detail

§7b EStG: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Gesetzestext (vereinfacht):

"Bei Gebäuden, die [...] die Voraussetzungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllen, kann der Steuerpflichtige im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Wirtschaftsjahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach den §§ 7, 7a eine Sonderabschreibung [...] in Höhe von jeweils bis zu 5 vom Hundert [...] in Anspruch nehmen."

Kernpunkte:

  • 5% zusätzlich pro Jahr, 4 Jahre lang
  • Nur bei QNG-Zertifizierung
  • Bauantrag zwischen 01.01.2023 und 30.09.2029
  • Bemessungsgrundlage max. 4.000€/m²
  • 10 Jahre Vermietungsbindung

§7 Abs. 5a EStG: Degressive Abschreibung

Gesetzestext (vereinfacht):

"Bei Gebäuden [...], für die der Bauantrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt worden ist, kann anstelle der Absetzung für Abnutzung [...] eine Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen (degressive Absetzung für Abnutzung) vorgenommen werden. Diese beträgt [...] 5 vom Hundert."

Kernpunkte:

  • 5% vom jeweiligen Restwert
  • Eingeführt mit Wachstumschancengesetz März 2024
  • Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029
  • Einmaliger Wechsel zu linearer AfA möglich
  • Keine QNG-Voraussetzung erforderlich

Voraussetzungen im Überblick

Vergleich: Sonderabschreibung vs. Degressive Abschreibung

Kriterium
§7b EStG (Sonder-AfA)
§7 Abs. 5a EStG (Degressiv)
QNG-Zertifizierung
Erforderlich ✓
Nicht erforderlich
Bauantrag Zeitraum
01.01.2023 - 30.09.2029
01.10.2023 - 30.09.2029
Abschreibungssatz
5% p.a., 4 Jahre
5% vom Restwert
Bemessungsgrundlage
Max. 4.000€/m²
Gesamte Herstellungskosten
Vermietungsbindung
10 Jahre
Keine
Kombinierbar
Ja, bei QNG-Objekten ✓
Ja, bei QNG-Objekten ✓

Ausführliches Rechenbeispiel

Annahmen für die Beispielrechnung

Objektdaten:

  • Kaufpreis gesamt: 599.000€
  • Grundstücksanteil: 179.000€
  • Gebäudeanteil: 420.000€
  • Wohnfläche: 132 m²
  • QNG-Zertifizierung: ✓

Steuerliche Situation:

  • Grenzsteuersatz: 42%
  • Solidaritätszuschlag: 5,5%
  • Gesamte Steuerbelastung: 44,31%
  • Anschaffung: 2024
  • Fertigstellung: 2025

Detaillierte Abschreibungsberechnung über 10 Jahre

Jahr Restwert Degr. AfA (5%) Sonder-AfA (5%) Gesamt AfA Steuerersparnis
2025 420.000€ 21.000€ 21.000€ 42.000€ 18.610€
2026 399.000€ 19.950€ 21.000€ 40.950€ 18.145€
2027 379.050€ 18.953€ 21.000€ 39.953€ 17.703€
2028 360.097€ 18.005€ 21.000€ 39.005€ 17.282€
2029 342.092€ 17.105€ 17.105€ 7.579€
2030 324.987€ 16.249€ 16.249€ 7.198€
Summe Jahre 1-4 77.908€ 84.000€ 161.908€ 71.740€

Ihr Steuervorteil auf einen Blick

🎯 Abschreibungsvolumen:

161.908€

in den ersten 4 Jahren (38,5% des Gebäudewerts)

💰 Steuerersparnis:

71.740€

bei 44,31% Gesamtsteuersatz (inkl. SolZ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ohne QNG-Zertifizierung entfällt die Sonderabschreibung nach §7b EStG. Sie können aber weiterhin die degressive Abschreibung nutzen, sofern der Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029 gestellt wurde. Bei unseren Projekten ist die QNG-Zertifizierung bereits im Planungsprozess berücksichtigt und wird von uns sichergestellt.
Ja, der Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung ist einmalig möglich. Dies ist sinnvoll, wenn der lineare Satz (3% für Gebäude nach 1924) höher ist als der degressive Satz. In der Praxis erfolgt der Wechsel meist nach etwa 14 Jahren.
Die 10-jährige Vermietungsbindung gilt nur für die Sonderabschreibung nach §7b EStG. Bei der degressiven Abschreibung gibt es keine Vermietungsbindung. Allerdings ist die Kombination beider Abschreibungen nur bei vermieteten QNG-Objekten möglich.
Die Sonderabschreibung nach §7b EStG ist auf maximal 4.000€ pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Bei unserem Beispiel mit 132 m² Wohnfläche sind das maximal 528.000€. Da unser Gebäudeanteil bei 420.000€ liegt, ist die volle Sonderabschreibung möglich.
Beide Abschreibungsmöglichkeiten gelten für Bauanträge bis zum 30.09.2029. Die Sonderabschreibung §7b EStG wurde bereits verlängert und gilt seit 01.01.2023. Die degressive Abschreibung wurde mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 eingeführt. Aufgrund der politischen Bedeutung nachhaltigen Bauens ist eine weitere Verlängerung wahrscheinlich.

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