Sonderabschreibung §7b EStG und degressive Abschreibung §7 Abs. 5a EStG – Die historisch einmalige Kombination für nachhaltige Immobilien-Investments
Deutschland steht vor zwei großen Herausforderungen: dem akuten Wohnraummangel und den ambitionierten Klimazielen. Um beide Probleme anzugehen, hat die Bundesregierung historisch einmalige Steueranreize für den Bau nachhaltiger Wohngebäude geschaffen.
Mit dem Wachstumschancengesetz (März 2024) und der Verlängerung der Sonderabschreibung §7b EStG hat die Politik klare Signale gesetzt: Investitionen in nachhaltigen Wohnraum werden maximal gefördert.
"Bei Gebäuden, die [...] die Voraussetzungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllen, kann der Steuerpflichtige im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Wirtschaftsjahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach den §§ 7, 7a eine Sonderabschreibung [...] in Höhe von jeweils bis zu 5 vom Hundert [...] in Anspruch nehmen."
"Bei Gebäuden [...], für die der Bauantrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt worden ist, kann anstelle der Absetzung für Abnutzung [...] eine Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen (degressive Absetzung für Abnutzung) vorgenommen werden. Diese beträgt [...] 5 vom Hundert."
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